



Elternsein nach einer Trennung
Nur weil sich die Eltern eines Kindes nicht mehr verstehen und trennen, endet nicht auch das Elternsein. Diese Verpflichtung haben beide ihr Leben lang.
Wo das Kind nach einer Trennung leben soll und wie der Umgang geregelt wird, sollte möglichst bald nach einer Trennung und vernünftig geregelt werden, um dem Kind die neue Situation so schonend wie nur möglich zu gestalten.
Beide Eltern haben weiterhin die Verpflichtung für das Kind zu sorgen. Nur weil das Kind beim Partner wohnt, kann sich der andere Elternteil nicht aus der Verpflichtung ziehen. Dies steht sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Paragraph 1684 - beide Eltern haben die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
Das Kind sollte sich bei beiden Elternteilen zu Hause fühlen. Wenn dies machbar ist, sind Kinderzimmer bei beiden Eltern empfehlenswert. Das Kind sollte sich nicht als Besucher fühlen, sondern zuhause - wenn auch nur übers Wochenende. Laut verschiedener gerichtlicher Urteile, darunter eines des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BVR 1827/04), gehören Übernachtungen ganz klar zur Umgangspflicht.
Übernachtungen beim „anderen“ Elternteil sollten, wie alles im Leben kleiner Kinder, einem Ritual unterliegen. So kann sich das Kind schnell an all die Abläufe der „Übergabe“ gewöhnen.
Das Kind kann zum Beispiel seinen eigenen „Papa-Kalender“ oder „Mama-Plan“ bekommen, damit es nachsehen kann, wann es wieder losgeht. Einen Tag vorher heißt es dann den „Papa-Koffer“ oder die „Mama-Tasche“ zu packen.
Mach ein kleines Abenteuer daraus!
Du wirst dich wundern, wie schnell dann Routine in den Besuchsablauf kommt und wie ruhig dein Kind damit umgeht.
Klar gibt es immer mal hier und da paar Tränchen, aber die sollten auch erlaubt sein. Schließlich tut ein Abschied immer weh!
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