



Elterngeld & Co.
Seit dem 01.01.2007 werden Eltern vom Staat vermehrt unterstützt. Das bis dahin gezahlte Erziehungsgeld wurde durch das Elterngeld ersetzt.
Alle Mütter und Väter, die ihr Kind nach dessen Geburt selber betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Einkommens, mindestens 300,- Euro und maximal 1.800,- Euro.
Das Elterngeld sollte sofort nach der Geburt beantragt werden, denn rückwirkend wird es nur für die letzten 3 Monate vor dem Antrag gezahlt.
Wer nach der Geburt weiter in Teilzeit arbeiten möchte, darf dies bis zu 30 Wochenstunden tun. Die entsprechende Gehaltsreduzierung wird ebenfalls zu 67 Prozent erstattet.
Beispiel:
Verdienst vor der Geburt: 2000,- Euro,
Halbtagstätigkeit nach der Geburt für 1000.- Euro + 670,- Euro Elterngeld
Wer vor der Geburt weniger als 1000,- Euro verdient hat erhält mehr als 67 Prozent.
Je 20,- Euro unter 1000,- Euro, steigt der Prozentsatz des Elterngeldes um einen Prozentpunkt.
Beispiel:
Verdienst vor der Geburt: 900,- Euro,
1000 - 900 = 100
100 : 20 = 5
67 + 5 = 72 Prozent = 648,- Euro
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Die beiden Eltern können diese Zeit frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann jedoch nicht mehr als 12 Monate Elterngeld erhalten.
Für jedes weitere Kind unter 3 Jahren gibt es einen Geschwisterbonus. Für ein Geschwisterkind steigt das Elterngeld um 10 Prozent - mindestens 75,- Euro monatlich.
Beispielantrag Elterngeld (Antrag für das Bundesland Thüringen)
Zusätzlich zum Elterngeld zahl der Staat Kindergeld für jedes Kind.
In 2009 steigt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder um 10 Euro auf dann 164 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es 16 Euro mehr, also 170 Euro für das dritte Kind und jeweils 195 Euro für das vierte Kind und jedes weitere Kind.
Im März/April 2009 gibt es dank des Konjunkturpaketes automatisch einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro je Kind dazu. Dies kommt vor allem Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen entgegen, denn der Kinderbonus wird mit dem Kinderfreibetrag der Einkommenssteuer verrechnet. Der Kinderfreibetrag steigt von circa 5.800 auf 6.000 Euro.
Außerdem profitieren Familien in 2009 von der Erhöhung des Grundfreibetrages (Steuer-Konjunktur-Paket) von 7.664 auf 7.834 Euro (in 2010 auf 8.004 Euro), wenn sie Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie für eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe, absetzen möchten. Dies ist mit 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 4.000 Euro pro Jahr) jetzt besser steuerlich absetzbar.
Eltern die noch studieren und Bafög beziehen können sich ab 2009 über eine monatliche Erhöhung der Betreuungszuschlag-Sätze in Höhe von circa 10 Prozent freuen. So steigt der Höchstsatz 2009 von 585 auf 643 Euro. Die Freibeträge steigen um circa 8 Prozent. Außerdem dürfen Studenten ab 2009 monatlich mehr Geld dazu verdienen - bis zu 400 Euro. Studierende Eltern bekommen für das erste Kind einen neuen monatlichen Betreuungszuschlag von 113 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 85 Euro.
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